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Zitat von
Balou
... Saunaclubs bleiben geöffnet und Prostitution erlaubt.
Und auch keine Maskenpflicht beim Spaß mit den Mädels, da "... das zur Ermöglichung einer Dienstleistung... erforderlich ist", § 3 (2) Nr. 9 CoronaSchVO v. 03.12.21.
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