Die neue Coronaschutzverordnung für NRW liegt vor.
Clubs und Diskotheken müssen unabhängig von Inzidenzwertzen mindestens bis zum 21.12.21 schließen.
Ansonsten keine Abweichungen zu dem, was gestern schon verkündet wurde.

Saunaclubs bleiben geöffnet und Prostitution erlaubt.