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Lt. der aktuellen Änderung vom 23.11. gibt es Zutritt zu Bordellen in NRW ab heute (andere Bundesländer könnten theoretisch abweichende Regeln haben) nur noch mit 2G+, also für geimpfte und genesene, die zusätzlich einen aktuellen Negativ-Test* vorweisen müssen.
(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-nehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen müssen:
2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbrin-gung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
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* max. 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test
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