Ergebnis 1 bis 24 von 24
  1. #1
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    Standard Neue (Zutritts-)Regeln für Clubs + Bordelle in NRW ab 20.8.

    Ab Freitag alle Clubs in NRW wieder geöffnet - Zutritt für Ungeimpfte (die nicht als genesen gelten) nur mit PCR-Test

    Die neue Coronaschutzverordnung sieht wie erwartet vor, dass in NRW ab Freitag wieder landesweit Prostitution erlaubt ist und damit alle Clubs wieder öffnen durfen.

    Ab landesweitem Inzidenzwert 35 (derzeit in NRW überschritten) benötigen Gäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen max. 48 Stunden alten PCR-Test.

    Eine Kontaktdatenverfolgung scheint nicht mehr vorgegeben zu sein, was Clubs wie Gästen sehr gelegen kommen dürfte.

    https://www.mags.nrw/pressemitteilun...r-bund-laender

    https://www.land.nrw/sites/default/f...20.08.2021.pdf
    Geändert von Balou (17.08.2021 um 22:53 Uhr)

  2. #2
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    Das sind ja erst mal gute Nachrichten, das erhöht den Druck auf Eisbären und auch den Damen sich impfen zu lassen.
    Die vielen Teststationen mit den "Billigheimer Tests" (Antigen-Schnelltest ) haben auch schlechte Karten ab sofort.

    Ich finde es aber gut das die Clubs wieder öffnen und man sich von der Inzidenz allein verabschiedet , eine gute Entscheidung.
    Das erhöht natürlich auch die Impquote bei den Betthasen in den Clubs.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Bergtester Beitrag anzeigen
    Das erhöht natürlich auch die Impquote bei den Betthasen in den Clubs.
    Genau. Ungeimpfte Frauen/Nicht Genesene werden dann ca. alle 48 Stunden einen teuren PCR-Test machen und bezahlen müssen. Und das wird teuer. Test und (Taxi)Fahrt zum Testcenter kosten dann schnell mal den Gegenwert von zwei Zimmern.

  4. #4
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    Die Mädels werden sich impfen lassen wenn sie im Club arbeiten möchten.
    Es geht in Richtung 2 G durch die Hintertür , wer bezahlt denn die teuren Tests alle 2 Tage?

    Ich hatte heute mein zweiten Piks, also ab den 1 September offiziell am Start oder vor Freitag.

  5. #5
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    Das ist mal eine gute Nachricht!
    Für uns ist es auch gut zu wissen, dass auch die Frauen geimpft sein müssen, und wir weiterhin unserem "Hobby" nachgehen können!

    Einen PCR-Test werden sich die meisten wohl aus Kostengründen abschminken.

  6. #6
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    Ja johnson & johnson wird der Renner bei den Damen werden, da müssen sie nur 2 Statt 6 Wochen warten um wieder arbeiten zu dürfen.
    Gerade jetzt zum Schulanfang werden die Zahlen rasant steigen und die Clubs und Geschäfte bleiben offen das ist am besten.
    Das jetzt auch die 12 bis 17 jährigen geimpft werden sollen von der Stiko empfohlen sehe ich etwas kritisch es werden die Kinder geimpft und die Alten zu schützen, der Druck von allen Seiten auf die Stiko war wohl zu groß.

    Wie wohl die aktuelle Impfquote bei den Eisbären und den Damen in den Clubs ist?
    Ich kenne auch 2 Eisbären näher die sich aktuell nicht impfen oder sogar testen möchten, mal sehen ob das so bleibt.
    Ich hab jetzt auch noch 2 Wochen Pause vor mir, johnson & johnson wurde mir schon vor Monaten angeboten wollte ich aber nicht,
    Sinn der Impfung ist ja nicht in die Clubs rein zu kommen sondern in erster Linie einen maximalen Schutz zu haben.
    Wenn auch bei den Eisbären nur 57% geimpft sind wird es aber ruhiger in den Clubs ab Freitag.

  7. #7
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    Dann bleibt noch die Frage, ob in Bordellen/ Prostitutionsstätten mit neuer CoronaSchVO ab Freitag Maskenpflicht besteht? "Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen ..." werden in § 4 als eigene Gruppe genannt, fehlen aber in der Masken-Ausnahmenliste des § 3 Abs. 2. Für Zungenküsse und Blowjobs braucht es wegen Nr. 9 keine Maske, beim Essen und trinken auch nicht, sofern "erforderlich", doch Ficken geht auch mit.

    Hab' ich da etwas übersehen, oder die Bürokraten mal wieder den Überblick verloren?

  8. #8
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    Ach da mit könnte ich gut leben wenn ich da mit Maske herum laufe, mit der Delta Variante auch keine ganz schlechte Idee.
    Ein Ansteckung ist gut im vorbeilaufen möglich, und Impfdurchbrüche sind auch nicht ganz so selten wie gedacht, besonders in Leverkusen.



    Hauptsache die Clubs haben wieder auf und der Grill läuft.

  9. #9
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    Laumann hat kürzlich verkündet, dass in der Altersklasse der über 16 jährigen in NRW 80 Prozent mindestens ein Mal geimpft sind. Die Impfung von Kindern und Jugendlichen halte ich für unsinnig. Ich würde meine Kinder jedenfalls nicht zur Impfung schicken. Angesichts der Erkenntnis, dass die Impfung nur einen relativ geringen Schutz vor einer Infektion und gar keinen Schutz vor der Weitergabe des Virus bietet (zumindest gilt das für die aktuelle Delta Variante), ist auch der moralische Impfdruck zugunsten des Gemeinwohls für mich kaum noch nachvollziehbar.
    Als Geimpfter hat man zwar jetzt (bis auf die doofe Maskenpflicht) weitgehend gut lachen. Das Etablieren einer 2-Klassen-Gesellschaft mittels Impfpflicht durch die Hintertür finde ich völlig indiskutabel.
    Besonders schlimm finde ich, dass junge Leute, für die eine Impfung m. E. höhere Risiken als Corona birgt, quasi zur Impfung genötigt werden, wenn sie endlich wieder in die Disco wollen.

    P. S. : Fräulein Caro hat mir übrigens kürzlich verraten, dass die meisten Ratingen Girls mit Johnson/Johnson schon "Bekanntschaft geschlossen" haben.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Balou Beitrag anzeigen
    P. S. : Fräulein Caro hat mir übrigens kürzlich verraten, dass die meisten Ratingen Girls mit Johnson/Johnson schon "Bekanntschaft geschlossen" haben.
    Jetzt mal langsam, Bericht kommt noch?

  11. #11
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    Ja sobald ich Zeit finde.

  12. #12
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    Laut neuer Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die heute in Kraft tritt, werden bei sex. Dienstleistungen auch Schnelltests wieder anerkannt, die maximal 6 Stunden alt sein dürfen (§ 4 Abs. 3).

    https://www.land.nrw/sites/default/...b_01.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

  13. #13
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    Lt. der aktuellen Änderung vom 23.11. gibt es Zutritt zu Bordellen in NRW ab heute (andere Bundesländer könnten theoretisch abweichende Regeln haben) nur noch mit 2G+, also für geimpfte und genesene, die zusätzlich einen aktuellen Negativ-Test* vorweisen müssen.

    (3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-nehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen müssen:
    2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbrin-gung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
    vollständige CSV zum Download als PDF

    * max. 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test

  14. #14
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    Merkel vor ein paar Minuten in der PK:
    - Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs nur noch Zutritt mit 2G
    - allgem. Impfpflicht kommt wohl zum 1.2., Impfzertifikate bleiben voraussichtlich 9 Monate gültig (wenn in der EU dieser Zeitrahmen beschlossen wird)

    Das wichtigste: Clubs, Bars und Diskotheken müssen ab Inzidenz 350 schließen. Von Bordellen hat sie nicht gesprochen, die wurden bisher aber immer mit dieser Gruppe gleichgesetzt. Von daher bleibt die Hoffnung, daß wir zumindest in NRW um eine Schließung herumkommen, momentan ist die Landes-Inzidenz ~285 und zuletzt höchstens in kleinen Schritten gestiegen. Wenn dabei die Kreis-Inzidenz zählen sollte, müssen manche Bordelle u.U. dichtmachen, während andere offenbleiben dürfen. Wir werden es erfahren, sobald die neue CSV veröffentlicht ist, was morgen passieren dürfte.
    "...das ist europäische Weltklasse!" (Felix Magath)

  15. #15
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    Zitat Zitat von Jarvis Beitrag anzeigen
    Das wichtigste: Clubs, Bars und Diskotheken müssen ab Inzidenz 350 schließen. Von Bordellen hat sie nicht gesprochen, die wurden bisher aber immer mit dieser Gruppe gleichgesetzt.
    Mit Clubs, Bars und Diskotheken wurden Saunaclubs nicht immers gleichgesetzt. Clubs und Diskotheken waren im Lockdown viel länger dicht als Saunaclubs und andere Prostitutionsstätten.

  16. #16
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    Die neue Coronaschutzverordnung für NRW liegt vor.
    Clubs und Diskotheken müssen unabhängig von Inzidenzwertzen mindestens bis zum 21.12.21 schließen.
    Ansonsten keine Abweichungen zu dem, was gestern schon verkündet wurde.

    Saunaclubs bleiben geöffnet und Prostitution erlaubt.

  17. #17
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    Balou, daß Du es nochmal hinbekommst, richtig zu zitieren, habe ich längst aufgegeben. Da, wo ein Zitat wirklich zweckdienlich wäre, fehlt es und da wo es nicht nötig bzw. unsinnig ist, hast Du immer wieder Komplettzitate drin, wie auch wieder im vorstehenden Beitrag. (Natürlich habe ich es wie immer auf's nötigste gekürzt bzw. komplett entfernt.)

    Verlinken scheinen wir auch nochmal üben zu müssen , jedenfalls führte der Link zur Coronaverordnung ins Nirgendwo.
    Daher -> Link CSV (gültig ab 4.12.) siehe Seite 8
    "...das ist europäische Weltklasse!" (Felix Magath)

  18. #18
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    Zitat Zitat von Balou Beitrag anzeigen
    ... Saunaclubs bleiben geöffnet und Prostitution erlaubt.
    Und auch keine Maskenpflicht beim Spaß mit den Mädels, da "... das zur Ermöglichung einer Dienstleistung... erforderlich ist", § 3 (2) Nr. 9 CoronaSchVO v. 03.12.21.

  19. #19
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    Mit der neuen CSV, die ab 28.Dezember in Kraft tritt, sind, was die Prostitution angeht, keine Änderungen vorgenommen worden. Saunaclubs und Bordelle bleiben also (vorerst) weiter offen, es gilt weiter 2GPlus als Zugangsvoraussetzung. Eine kürzlich erfolgte Auffrischungsimpfung entbindet leider nicht (wie in anderen Bundesländern) von der Testpflicht.

    https://www.land.nrw/media/25699/download
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  20. #20
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    Neue CSV für NRW, gültig ab übermorgen, Bordelle bleiben offen wie gehabt, mit einer kleinen "Erleichterung".

    Wesentliche Änderung:
    Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
    Da hat die Regierung wieder etwas vergessen, nämlich festzuhalten, wie lange die Auffrischung maximal zurückliegen darf.

    Link: -> Neue CSV, gültig ab 13.1. mit farblich markierten Änderungen
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  21. #21
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    Corona: Diese Regeln gelten jetzt in NRW

    In NRW gilt ab Donnerstag in noch mehr Situationen als bislang 2G-plus. Ausnahmen gibt es für Geboosterte und Genesene mit doppelter Impfung. Welche Corona-Regeln muss man wo beachten? Ein Überblick.
    .......

    Wo in NRW gilt die 2G-plus-Regel?
    Die 2G-plus-Regel gilt unter anderem in folgenden Situationen. Möglich ist der Zutritt oder die Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind. Ein Schnelltest-Nachweis darf höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test-Nachweis 48 Stunden. Veranstalter und Betreiber können auch eine Vor-Ort-Testung anbieten. Geboosterte sind von der Test-Pflicht befreit - auch doppelt Geimpfte, die zusätzlich genesen sind (der positive PCR-Test darf höchstens drei Monaten zurückliegen).

    - Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie auch an anderen Orten bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
    ....
    ....


    https://www1.wdr.de/nachrichten/land...n-nrw-100.html

  22. #22
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    Neue CSV, gültig ab morgen, ist raus. CSV-Lesefassung mit markierten Änderungen

    Keine wesentlichen Änderungen bezgl. unseres Hobbys, jedoch brauchen nun auch 2fach geimpfte, deren zweite Impfung erst kürzlich war (mind. 14 und max. 90 Tage) keinen zusätzlichen Test. So habe ich es jedenfalls verstanden. Also ohne Gewähr.

    Obwohl der Passus mit Janssen-Impfung wieder gestrichen wurde, wird der Impfstoff nach wie vor nicht mehr als vollständige Impfung gezählt, obwohl diese Entscheidung von einem Institut getroffen wurde (PEI), das rechtlich gar nicht dazu befugt ist, wie diverse OVG-Urteile in verschiedenen Bundesländern bestätigt haben. Dort hatten mit Janssen geimpfte Personen geklagt, weil ihnen quasi über Nacht der Status "vollständig geimpft" aberkannt wurde und vor Gericht Recht bekommen.
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  23. #23
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    Zitat Zitat von Jarvis Beitrag anzeigen
    Keine wesentlichen Änderungen bezgl. unseres Hobbys, jedoch brauchen nun auch 2fach geimpfte, deren zweite Impfung erst kürzlich war (mind. 14 und max. 90 Tage) keinen zusätzlichen Test. So habe ich es jedenfalls verstanden. Also ohne Gewähr.
    Meine Annahme war richtig. Aus der Anlage 2 „Impfschutz, Genesenenstatus und Auffrischungsimpfungen" zur Corona-Schutzverordnung
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  24. #24
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    Die neue CSV, die ab Sonntag gilt, ist veröffentlicht worden. siehe hier

    Das wichtigste: allgemeine Maskenpflicht und 2G/2G+/3G-Zugangsbeschränkungen sind bis auf wenige Ausnahmen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. + öffentliche Verkehrmittel) passe.

    Auch das Rotlichtgewerbe kann ab Sonntag ohne jegliche Zugangsbeschränkungen besucht werden! Gut Stich!
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