Laut neuer Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die heute in Kraft tritt, werden bei sex. Dienstleistungen auch Schnelltests wieder anerkannt, die maximal 6 Stunden alt sein dürfen (§ 4 Abs. 3).

https://www.land.nrw/sites/default/...b_01.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf