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Laut neuer Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die heute in Kraft tritt, werden bei sex. Dienstleistungen auch Schnelltests wieder anerkannt, die maximal 6 Stunden alt sein dürfen (§ 4 Abs. 3).
https://www.land.nrw/sites/default/...b_01.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
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