Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 26 bis 39 von 39
  1. #26
    Registriert seit
    02.08.2016
    Beiträge
    140

    Standard

    Ein interessanter Beitrag!
    Ich empfehle eine Übersetzung ins rumänische und sie als Flyer in den Clubs zu verteilen. Hier dürfte die Wirkung eher übersichtlich ausfallen.

  2. #27
    Registriert seit
    02.08.2016
    Beiträge
    140

    Standard

    Der 1.Juli scheint jetzt im Bewusstsein vieler CDL angekommen zu sein. Gestern in der PSR kam im getrennten Gespräch mit zwei DL deutlich zum Ausdruck, dass insbesondere die Registrierungspflicht Sorge bereitet. Eine sagte mir, das sie noch die letzte Juniwoche da ist und dann zunächst eine längere Pause eingeplant hat .... ob sie nochmals kommt, liess sie offen (wir wissen, dass die Verdienstmöglichkeiten zum Teil attraktiv sind ..... und genau diese Frauen machen sich die die grössten Gedanken zum Thema). Fragen wie "... kann mein Chef ggf. davon Wind bekommen, dass ich noch einen Zweitjob ausübe ...". Die Tagessteuer wie bisher zu entrichten scheint akzeptabel. Die Angst, anschließend als Hure in jeder Form seitens des Staates stigmatisiert zu werden, wiegt schwer.

  3. #28
    Registriert seit
    07.02.2016
    Beiträge
    83

    Standard Prostituiertenschutzgesetz: Wie kontrolliert man im Bordell Kondompflicht?

    Chaos bei Durchsetzung der Kondompflicht
    Von Thomas Schmoll | Stand: 26.06.2017

    Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten tritt am Samstag in Kraft. Doch die Behörden sind schlecht vorbereitet, die Länder verlangen Aufschub. Die Hurenlobby hat sogar Verfassungsbeschwerde eingereicht.

    Anfang Juli wird Manuela Schwesig einen politischen Höhenflug erleben. Ein Landesparteitag der Sozialdemokraten wird sie voraussichtlich zur SPD-Chefin von Mecklenburg-Vorpommern küren. Danach stellt sie sich im Landtag als Ministerpräsidentin zur Wahl – auch dort kann Schwesig fest mit einer Mehrheit rechnen. Zuvor tritt unmittelbar vor der Rückkehr in die Landespolitik am 1. Juli ihr Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, das sie als Bundesministerin für Frauen und Familie auf den Weg gebracht hat.

    Das Gesetz sieht unter anderem eine Anmeldepflicht für Prostituierte, verpflichtende gesundheitliche Beratungsgespräche und eine Kondompflicht vor. Freier, die auf ungeschützten Sex bestehen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Für Prostituierte ist es verboten, ihre Dienstleistung ohne Kondome anzubieten.

    Damit sollen laut Schwesig Sexarbeiterinnen in Deutschland „vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen“ geschützt werden. Mit der vor einem Jahr im Bundestag verabschiedeten Initiative „stärken wir die Grundrechte von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, körperliche Unversehrtheit und auf Gleichbehandlung“. Die Sozialdemokratin damals: „Ich bin davon überzeugt, dass dies die Situation von Prostituierten langfristig verbessern wird.“

    Zumindest mit „langfristig“ lag sie richtig, wenn auch ungewollt. Schwesigs Prestigeprojekt ist auf die lange Bank geschoben worden. Inhalte des Gesetzes sind nach wie vor umstritten, seine Auswirkungen ungewiss. Selbst Sozialdemokratinnen haben Bedenken. Die Hamburger SPD-Sozialsenatorin Melanie Leonhard etwa sagt: „Wir bewerten nach wie vor einzelne Regelungen im Prostituiertenschutzgesetz sowie in der Rechtsverordnung kritisch.“ Trotzdem bleibt Hamburg und den übrigen 15 Bundesländern nichts anderes übrig, als die Bundesvorgaben umzusetzen.

    Allerdings tun sich die Länder, die die Stoßrichtung der Neuerungen grundsätzlich unterstützen, schwer mit der Realisierung. Der Grund: Ihnen fehlt die Zeit. Leonhards sächsische CDU-Kollegin Barbara Klepsch unterstellt dem Bundesministerium handwerkliche Fehler. Es habe nicht „hinreichend berücksichtigt, dass die Länder eine ausreichende Vorlaufzeit für die Umsetzung benötigen“, erklärt die Christdemokratin unter Verweis darauf, dass sich schließlich auch noch die Kommunen vorbereiten müssen. „Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an“, sagt Klepsch.

    Nach Angaben der rheinland-pfälzischen Frauenministerin Anne Spiegel (Grüne) hat es lediglich ein einziges Bundesland, nämlich Nordrhein-Westfalen, geschafft, die Bestimmungen pünktlich in vollem Umfang auf Länderebene runterzubrechen. Doch über NRW heißt es in Bundesratskreisen: „Eine wohlfeile Erfolgsmeldung. Nun haben die Kommunen den Schwarzen Peter und müssen zusehen, wie sie es hinkriegen.“
    Anzeige

    Die Länder sind sich in seltener Eintracht einig: Schuld hat allein der Bund. Spiegel nennt es „äußerst ärgerlich“, dass das Ressort Schwesigs, die den Ministerposten an die frühere SPD-Generalsekretärin Katarina Barley abgegeben hat, „zentrale Vorgaben für die Umsetzung des Gesetzes erst quasi in letzter Minute präsentiert“ habe. Wünsche nach einem zeitlichen Aufschub lehnte die Regierung in Berlin ab. Spiegel sagt, es sei „höchst bedauerlich, dass der Bund die wiederholte Forderung der Länder, dass das Prostituiertenschutzgesetz erst am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, nicht beachtet“ habe.

    Was in den Ländern besonders kritisch gesehen wird: Die Regierung hatte die beiden „zentralen Rechtsverordnungen“ erst Anfang Juni in den Bundesrat eingebracht. Nach Worten Spiegels „gab es bis zum letzten Moment keine Planungssicherheit“.
    „System ständiger Kontrollen“

    Ähnliches ist auch aus anderen Ländern zu hören, die die Umsetzung des Gesetzes lediglich mit Details starten, um zu zeigen, dass sie guten Willens sind. In Hamburg heißt es zum Beispiel: „Alles kam auf den letzten Drücker. Es ist völlig unrealistisch, die Neuerungen pünktlich umzusetzen. Wir holen das nach und nach auf.“ In einer ostdeutschen Landesregierung heißt es: „Wir verzichten auf Aktionismus.“

    Ministerin Spiegel hebt im Gespräch mit der WELT die positive Absicht von Schwesigs Plänen hervor, betont allerdings, das Gesetz sei generell „ein bürokratisches Monster, welches allen Beteiligten sehr viel Arbeit verursachen und viel Geld kosten wird“. Viele Regelungen seien bis heute nicht vom Berliner Frauenministerium präzisiert worden. „Der Bund kann bis dato nicht erklären, wie zum Beispiel die Einhaltung der Kondompflicht effektiv überprüft werden soll“, klagt die Grünen-Politikerin.

    Das Bundesfrauenministerium widerspricht und verweist auf den „Leitgedanken des Gesetzes“. Der gesetzliche Rahmen stehe seit der Verabschiedung der Bestimmungen im Bundesrat im September 2016 fest und sei den Ländern bekannt, heißt es in Barleys Ressort. Mit den Ländern stehe das Ministerium „in engem und kontinuierlichem fachlichen Austausch mit dem gemeinsamen Ziel“, das Gesetz bundeseinheitlich anzuwenden. „Prostitution ist kein einheitliches Phänomen, sondern umfasst ein sehr breites Spektrum.“

    Doña Carmen, ein Selbsthilfeverein für Prostituierte mit Sitz in Frankfurt am Main, hat gegen das Gesetz eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zu befürchten sei „ein System ständiger Kontrollen“. Behörden würden vermutlich Druck auf „erlaubnispflichtige Prostitutionsgewerbe“ ausüben, den die Betreiber aus „durchaus berechtigter Angst vor Nichterteilung einer Konzession“ weitergeben würden, indem sie Frauen „scharenweise nötigen, sich der nunmehr erforderlichen gesundheitlichen Zwangsberatung zu unterziehen und sich der Zwangsregistrierung zu unterwerfen“. Damit ist die Meldepflicht gemeint.

    Auch das lässt das Bundesministerium nicht gelten. Mit der Pflicht zur Teilnahme an einer Beratung „besteht erstmals die Chance, auch Menschen zu erreichen, die durch freiwillige Angebote bislang nicht erreicht werden konnten“. Zudem könnten sich die Lebensumstände von Sexarbeitern beider Geschlechter schnell ändern, weswegen „lediglich wiederkehrende Beratungs- und Unterstützungsangebote der Schlüssel zum Erfolg sein können“. Wobei unklar bleibt, wie hier Erfolg definiert wird.

    Doña Carmen reagiert darauf mit Sarkasmus. Bei der Organisation ist man gespannt, ob sich sämtliche Prostituierte ab 1. Juli „freudig und freiwillig bei Gesundheitsämtern und zuständigen Behörden melden, um – wie von der Regierung gewollt – dankbar ihren Hurenpass in Empfang zu nehmen“.
    Quelle: welt.de

    Stell ich mir gerade vor. Klopf.Klopf. "Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle. Bitte einmal blasen."

  4. #29
    Registriert seit
    07.02.2016
    Beiträge
    83

    Standard

    Veröffentlicht am 22. Juni 2017 von Doña Carmen
    Die Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz

    Hier finden Sie die am 21. Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichte Klageschrift. Doña Carmen e.V. bittet alle Menschen, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, um Spenden zur Begleichung noch ausstehender Kosten im Zusammenhang unserer Verfassungsbeschwerden-Kampagne.
    Quelle: http://www.donacarmen.de/die-verfass...nschutzgesetz/ Die Klageschrift ist dort als Download verfügbar

  5. #30
    Registriert seit
    08.10.2016
    Ort
    Westmünsterland
    Beiträge
    2.495

    Cool Vom lockeren Umgang mit den Spaßbremsen.

    Das neue Prostitutionsgesetz tritt am Samstag den 01.07.2017 in Kraft. Sind jetzt AO und FO Geschichte?
    FO gehört ja bisher zum guten Service und unterscheidet das Laufhaus von Saunaclub wo dieses scheinbar selbstverständlich ist. Beim AO sieht es schon etwas anders aus. Auch diese Spielart hat Ihre Anhänger, Jeder kennt Clubs in denen dies ganz offen angeboten wurde, manchmal ohne Extrakosten.
    Es gibt lustige Diskussionsrunden im Netz die sich nur damit beschäftigen.
    Jetzt ist dieser sagen Wir mal recht lockerer Umgang mit Contis nicht mehr legal.
    Da brechen ganze Geschäftskonzepte weg, das bereitet manchen Clubbetreibern echte Sorgen. Die Frage bleibt wie wird das jetzt kontrolliert?
    Stürmen da jetzt Beamte die Zimmer mit Kameras zur Beweissicherung?
    Es geht auch unspektakulärer, die Damen werden mal einzeln vernommen. Den Frauen wird erklärt das es hier in erster Linie um die Vorgaben des Clubbetreibers geht und nicht um Sie. Dann werden die Damen wohl auspacken, da die AO Bude so wie so zu gemacht wird.

    Auch werden die Besucherströme ab den 01.07. in den Saunaclubs wohl etwas abreißen. Der Kunde fragt sich warum Er für weniger wohlmöglich mehr zahlen soll?
    Jetzt rüsten die Clubs auf, von der Zimmerrenovierung bis hin zum neuen Pool, in letzter Zeit werden alle Clubs chic gemacht.
    Geändert von Bergtester (28.06.2017 um 06:49 Uhr)

  6. #31
    Registriert seit
    05.12.2015
    Beiträge
    652

    Standard

    Dass das Geschäftsmodell der sog. AO-Clubs mit dem 1.7. zuammenbricht, sehe ich auch so. Die Ordnungsämter werden vermutlich sehr genau die Werbung und Homepages der Clubs im Auge behalten. Offene Werbung mit AO wird sich in Zukunft kein Club mehr leisten können. Dass die Ordnungshüter in Zukunft die Zimmer stürmen, um zu sehen, ob die Mädels auch mit Gummi blasen oder ficken, halte ich dagegen für abwegig.

  7. #32
    Registriert seit
    08.10.2016
    Ort
    Westmünsterland
    Beiträge
    2.495

    Red face Der letzte Tag oder der Wandel im pay6.

    Was macht Ihr am letzten Tag vor in Kraft treten des neuen Prostitutionsgesetzes ?

    Lasst Ihr es heute noch mal richtig krachen ?

    Noch mal alles geben was die aktuelle Gesetzeslage bis 0 Uhr hergibt?

  8. #33
    Registriert seit
    23.08.2015
    Beiträge
    102

    Standard

    Ich lasse mir kurz vor Mitternacht einen Blasen,
    natürlich ohne Gummi,

    ziehe ihn um 24 Uhr raus
    und dann gibt es einen Fernschuss aus drei Zentimetern
    mit Aufnahme in den geöffneten Mund und auf die Zunge.

    Alles ganz legal!

  9. #34
    Registriert seit
    02.08.2016
    Beiträge
    140

    Standard

    Pressemitteilung der Diakonie Deutschland von heute :

    Weniger Schutz für Prostituierte durch das Prostituiertenschutzgesetz

    Berlin, 30.Juni 2017 Am 1.Juli tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft.
    In weiten Teilen hilft es den Menschen in der Prostitution nicht. Ganz im
    Gegenteil: Durch die Einführung einer Anmeldepflicht drängt es Prostituierte eher dazu, im "Verborgenen" zu arbeiten. Nach wie vor werden Prostituierte diskriminiert, sodass sie ihre Tätigkeit oft verschweigen.

    Die Diakonie Deutschland unterstützt ausdrücklich das Ziel des Gesetzes, die Selbstbestimmungsrechte von Menschen in der Prostitution zu stärken, verträgliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und den Gesundheitsschutz zu verbessern.

    Als Kernelement eine Anmeldepflicht für Menschen in der Prostitution einzuführen, ist allerdings der völlig falsche Weg. "Dadurch werden Menschen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anmelden können oder wollen, von den Hilfe- und Unterstützungsangeboten ausgeschlossen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland." "Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein."

    Vielmehr sei zu befürchten, dass aus Angst vor Verlust der Anonymität und Ausgrenzung nicht wenige Prostituierte auf die Anmeldung verzichten werden, im Verborgenen arbeiten und damit kaum erreichbar sind für Hilfeangebote. "Unsere Fachberatungsstellen arbeiten zu einem großen Teil mit Frauen in der Armutsprostitution. Insbesondere Frauen aus osteuropäischen Ländern können die Voraussetzungen für das gesetzlich geregelte neue Anmeldeverfahren nicht erfüllen. Sie werden notgedrungen weiter schutzlos sein. Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus werden durch die Anmeldepflicht noch stärker in die Illegalität gedrängt. Das bedeutet weniger Schutz, weniger staatliche Einflussmöglichkeiten und eben kein Mittel gegen Menschenhandel", so Loheide weiter.

    Um Unterstützung und Beratung für Menschen in der Prostitution zu verbessern, müssen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Die Zahl der Beratungsstellen für Prostituierte reicht nicht aus. Zudem sind sie finanziell und personell unzureichend ausgestattet, keineswegs perspektivisch gesichert und nicht in allen Bundesländern vorhanden.

    Der Ausbau dieser Strukturen ist eine wichtige Voraussetzung, um Menschen in der Prostitution und Betroffenen von Menschenhandel zu helfen, selbstbestimmt Alternativen für ihre Lebensgestaltung entwickeln zu können.

  10. #35
    Registriert seit
    07.02.2016
    Beiträge
    83

    Standard


  11. #36
    Registriert seit
    07.02.2016
    Beiträge
    83

    Standard Verfassungsbeschwerde abgewiesen

    Aus und vorbei. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1.7.2017 geltende Gesetz abgewiesen. Eine Abschrift des Bescheides gibt es hier zum Download. Wie unfähig kann ein Anwalt sein, daß sich seine Klage wegen Formfehler abweisen lässt?

    Keine ausreichende Begründung: BVerfG weist Beschwerde zu Prostituiertenschutzgesetz zurück

    Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollte der Verein "Dona Carmen" das Prostituiertenschutzgesetz ausheben. Das ist nun jedoch gescheitert: Das Gericht hat die Beschwerde nicht zur Prüfung einer Klage zugelassen.

    Das seit einem Jahr gültige Prostituiertenschutzgesetz wird nicht durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft. Laut Aussage des Vereins "Dona Carmen", welcher sich für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten einsetzt, sei die Verfassungsbeschwerde wegen Formfehlern abgewiesen worden. Der Verein selbst hatte kurz vor dem Inkraftreten die Beschwerde formuliert, weil sie die Persönlichkeitsrechte der Prostituierten gefährdet sehen.

    In dieser Woche hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun Stellung zur Beschwerde genommen und Dona Carmen mitgeteilt: Die Beschwerde werde vom obersten deutschen Gericht nicht zur Entscheidung angenommen" - ein Entschluss, der nicht anfechtbar ist.

    Protest gegen Gesetz soll anhalten

    "Mit sieben dürren Sätzen rechtfertigen die drei Richter ihre Verweigerung der inhaltlichen Befassung mit der 62-seitigen Klageschrift. Die Verfassungsbeschwerde - so die Richter - sei 'nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen… genügenden Weise begründet', enthalte 'überwiegend abstrakte Rechtsausführungen zum Prostituiertenschutzgesetz', nur 'fiktive Beispiele' und 'Bezugnahmen auf allgemeine Statistiken' und trage durch 'nicht hinreichende' Befassung mit den Zielsetzungen des Gesetzes nur 'lückenhaft' Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vor", erklärt der Verein Dona Carmen die Rechtfertigung in einer Pressemeldung.

    Vom Vorwurf der "stümperhaften Anfängerfehler" distanziert sich der Verein in der Pressemeldung jedoch. Man verweist darauf, dass man mit einem Rechtsanwalt zusammengearbeitet habe, der auch schon erfolgreich vor dem BVerfVG geklagt hat. Zudem hätten die Richter in ihrer Begründung selbst Zweifel geäußert, "ob die in diesen Gesetzesparagrafen durch Kontroll- und Überwachungsbehörden zur Disposition gestellte 'Unverletzlichkeit der Wohnung' mit den Grundrechten in Einklang zu bringen ist." Der Verein hat angekündigt, weiter gegen das Prostituiertenschutzgesetz protestieren zu wollen.
    Quelle: https://www.ka-news.de/region/karlsr...rt6066,2268228
    Geändert von Fickileaks (17.09.2018 um 18:28 Uhr)

  12. #37
    Registriert seit
    05.05.2018
    Beiträge
    308

    Standard

    Zitat Zitat von Fickileaks Beitrag anzeigen
    Aus und vorbei. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1.7.2017 geltende Gesetz abgewiesen. ...
    ... Nicht ganz. Ich habe übrigens keine Abweisung erwartet, da das Gesetz voller Fehler und Ungereimtheiten ist.

    Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht abgewiesen sondern gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Das ist nicht dasselbe. Der RA hat sich damit wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert (ist dem aber jetzt egal, da zwischenzeitlioch verstorben).

    Da es keine Klageabweisung gab, liegt auch kein Klageverbrauch vor. Es kann also erneut Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Mit der Anleitung der Richter sollte das gelingen, denn selbst inhaltlich haben die Verf.-Richter Zweifel geäußert und damit zu einer erneuten Beschwerde quasi ermuntert, nur bitte dann etwas professioneller.

  13. #38
    Registriert seit
    08.10.2016
    Ort
    Westmünsterland
    Beiträge
    2.495

    Standard

    Nach zwei Jahren greift das Gesetz auch im Münsterland.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/west...rland-100.html

    Scheint ja bei mir in der Nachbarschaft zu sein aber ich kenne ja nur Ratingen und Velbert.

  14. #39
    Registriert seit
    07.02.2016
    Beiträge
    83

    Standard EU will Prostitutionsverbot

    EU- und Bundespolitiker fordern ein Ende der Prostitution in Deutschland nach dem Vorbild Schwedens oder Frankreichs.

    "Eine durchgreifende Verbesserung im bestehenden System ist nicht möglich", sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Der Versuch einer trennscharfen Unterscheidung zwischen selbstbestimmter und erzwungener Prostitution sei gescheitert.

    "Menschenhändler und Ausbeuter agieren unter dem Deckmantel der Legalität. Ermittlungsverfahren scheitern hier, weil die Opfer angesichts massiver Drohungen und Gewalt im Milieu nicht auszusagen wagen", so Winkelmeier-Becker, die zugleich parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium ist.

    Deswegen brauche es das Nordische Modell wie in Schweden, das die Freier unter Strafe stellt: "Es ist ein Paradigmenwechsel notwendig, der an der Nachfrageseite ansetzt: bei dem Freier, der z.B. 50 Euro dafür zahlt, eine Frau ohne Rücksicht auf Widerwillen und Schmerzen zu penetrieren. Denn diese Nachfrage ist die Triebfeder von Menschenhandel, Täuschung und Ausbeutung."

    Auch die frühere schwedische Außenministerin Margot Wallström plädierte dafür, das so genannte Nordische Modell in Deutschland und den Niederlanden einzuführen: "Das schwedische Modell hat sich als effektive Exit-Strategie erwiesen für jene, die von der Sexindustrie ausgebeutet werden, sowie als effektive Strategie gegen Menschenhandel", sagte sie der "Rheinischen Post".

    Inzwischen hätten auch Norwegen, Island, Nordirland, Irland, Kanada, Frankreich und Israel das Nordische Modell eingeführt. CDU und FDP in NRW hingegen lehnen ein Prostitutionsverbot ab und haben einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Die Expertenanhörung dazu findet am Donnerstag statt.
    Quelle: https://www.mmnews.de/politik/157965...itutionsverbot

 

 
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 (Deutsch)
Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright © 2015, Eisbärenforum
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:43 Uhr.
CompleteVB skins shared by PreSofts.Com