Ich glaube, ich bin im falschen Film. Die Landesregierung von NRW erlaubt mit der ab morgen gültigen Corona-Schutzverordnung ohne Zwang durch das OVG "freiwillig" die Wiedereröffnung der Bordelle bei einer (stabilen) Inzidenz von unter 35. Es muss ein tagesaktueller Negativtest vorgelegt werden und die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden, aber immerhin.

(4) Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen regelt diese Verordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen bezogen auf drei Stufen:
1. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt,...
§ 15
Freizeit- und Vergnügungsstätten

(1) Die Zulässigkeit des Betriebs von ...
8. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie die Zulässigkeit der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen richtet sich nach den folgenden Vorschriften.

(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig: ...
2. der Betrieb der in Absatz 1 Nummer 8 genannten Einrichtungen und die Erbringung und Inanspruchnahme der dort genannten Dienstleistungen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
Download CSV hier: https://www.land.nrw/sites/default/f...26.05.2021.pdf

Ich vermisse aber eine Angabe, wieviele Tage in Folge die Inzidenz unter 35 sein muss, ehe die Öffnungsmöglichkeit besteht. Vermutlich etwa eine Woche.

Das m-exclusiv in Dülmen kündigt auf seiner Website die Öffnung für kommenden Montag an. Kurzfristig könnten GT, PHG, VV sowie La Luna, Diamond und Venus Hamminkeln dazukommen, denn in den Kreisen Viersen und Wesel ist die Inzidenz ebenfalls unter 35. Jetzt werden in den Gesundheitsämtern vermutlich die Köpfe glühen, wie man das noch verhindern kann.