Generelles Prostitutionsverbot im Saarland ausgesetzt
07.08.2020 | 06:20 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Antrag einer Bordellbetreiberin gegen das generelle Verbot von Prostitution und des Betriebs von Prostitutionsstätten wegen der Corona-Pandemie stattgegeben. Damit ist das generelle Verbot vorläufig ausgesetzt.
Generelles Prostitutionsverbot im Saarland gekippt
Durch das generelle Verbot werde die Erbringung sexueller Dienstleistungen in „unkontrollierte“ Bereiche verlagert. Dadurch entstünden erhebliche Infektionsrisiken, argumentierte die Antragstellerin. Außerdem sei das absolute Verbot der Prostitution angesichts der derzeitigen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Saarland und mit Blick auf die Lockerungen für andere Erbringer körpernaher Dienstleistungen wie Friseure, Nagelstudios, Tattoo- und Kosmetikstudios inzwischen nicht mehr zu rechtfertigen.
Umfangreiches Hygienekonzept
Damit konnte sie den 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts überzeugen. Er hat die betreffende Vorschrift der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht mit.
In anderen Bundesländern gebe es weniger strenge Vorgaben für Erbringer sexueller Dienstleistungen. Es wies auch darauf hin, dass die betreffende Regelung unter den aktuellen Umständen eine Verletzung des Grundrechts der Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin nahelegten.
Die Bordellbetreiberin habe dem Gericht ein auf die konkreten Verhältnisse ihres „überschaubaren“ Betriebs bezogenes umfangreiches Hygienekonzept vorgelegt und erläutert. Diese Maßnahmen schlössen die unter seuchenrechtlichen Aspekten weitgehend zu verhindernden Ansammlungen von Menschen in denselben Räumen aus.
Landesregierung prüft Auswirkungen
Welche Auswirkungen das Urteil über den spezifischen Fall hinaus auf die Corona-Verordnung im Saarland hat, ist allerdings noch unklar. Regierungssprecher Alexander Zeyer sagte dem SR, die Landesregierung prüfe das derzeit. Auf die geänderte Rechtsverordnung, die am kommenden Montag in Kraft tritt, habe das Urteil aber noch keine Auswirkungen, so Zeyer.