Eilantrag beim VGH Bordellbetreiber ziehen gegen anhaltenden Lockdown vor Gericht
Veröffentlicht am 22.05.20 um 20:08 Uhr
Nach und nach dürfen sich viele Branchen in Hessen wieder locker machen. Bordelle aber bleiben wegen der Corona-Pandemie dicht. Dagegen gehen elf Betreiber aus Frankfurt per Eilantrag vor - Hygienekonzept inklusive.
Frisörgeschäfte, Massagesalons, Tattoostudios - sie alle dürfen in der andauernden Corona-Krise wieder öffnen, Bordelle aber nicht. Ungerecht, finden mehrere Frankfurter Bordellbetreiber und sind vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gezogen. In einem Eilverfahren fordern sie, die Lockerungen endlich auch auf Prostitutionsbetriebe auszudehnen.
"Verstoß gegen die Berufsfreiheit"
Ein entsprechender Antrag sei am Mittwoch beim VGH eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Der Antrag richte sich gegen die Corona-Verordnung des Landes, die Prostitution wegen der Ansteckungsgefahr weiterhin nicht erlaube. Und das sei ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit, finden die elf klagenden Bordellbetreiber.
Auch ein Hygienekonzept hätten die Kläger vorgelegt, heißt es vom VGH. Wie genau das aussieht, war kurzfristig nicht zu erfahren.
Heimliche Prostitution
Das coronabedingte Prostitutionsverbot läuft nicht nur den Geschäftsinteressen der Bordellbetreiber entgegen. Es trifft viele Sexarbeiterinnen hart, die von heute auf morgen ohne Einkommen und zumeist ohne staatliche Hilfen dastanden.
Um irgendwie über die Runden zu kommen, bieten viele ihre Dienste offenbar illegal wieder auf der Straße an - was ihr Leben noch gefährlicher macht. Auch Hausbesuche und Escortservice sollen derzeit florieren.
Bundestagsabgeordnete machen Druck
Einige Bundestagsabgeordnete wie der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach lehnen es dennoch vehement ab, den Shutdown für die Prostitution zu lockern. Das haben sie in einer schriftlichen Forderung an die Länderchefs klargemacht. Sonst seien neue Infektionsherde zu befürchten, zumal Abstandsregeln beim Sex schwer vorstellbar seien - auch beim bezahlten.
Manche möchten die Corona-Krise auch dazu nutzen, das Gewerbe gleich ganz abzuschaffen. Käuflicher Sex sei menschenunwürdig und frauenfeindlich, bekräftigte etwa die CDU-Politikerin Lisa Winkelmeier-Becker bei der Gelegenheit und plädiert für ein Modell nach dem Vorbild Norwegens oder Islands. Danach würden sich Freier und Zuhälter strafbar machen, nicht aber die Prostituierten. Die Nachfrage nach käuflichem Sex soll so gesenkt werden.
Das Land Hessen hat nun Gelegenheit, zu dem Eilantrag der Frankfurter Bordellbetreiber Stellung zu nehmen. Wann der VGH entscheiden wird, ist offen.