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Prostitutionsverbote wegen Corona
Prostitution und Corona-Verordnungen
Nachfolgend findet man eine Zusammenstellung der zurzeit geltenden Bestimmungen zu Prostitutionsgewerben und Prostitutionstätigkeit unter dem Vorzeichen von Corona. https://www.donacarmen.de/wp-content...aliaiert-1.pdf
In dem PDF-Dokument heißt es u.a.
Zitat:
Alle 16 Bundesländer untersagen nach wie vor das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nach § 2 Abs. 3 Prostituiertenschutzgesetz. Unter „Prostitutionsgewerbe“ fallen Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlungen.
Im Unterschied zu anderen „körpernahen Dienstleistungen“ dürfen Prostitutionsstätten nicht (unter Auflagen) öffnen und zählen damit neben Discotheken und Großveranstaltungen zu den mit Öffnungsverboten belegten Abgehängten der Corona-Krise.
Und dies obwohl die Zahl der gemeldeten aktuell mit Corona infizierten Personen in Deutschland von 64.318 (07. April 2020) auf mittlerweile 5.282 Personen (14. Juni 2020) zurückgegangen ist.
(Zum Vergleich: Laut RKI lebten in Deutschland 2018 insgesamt rund 88.000 HIV/AIDS-Infizierte, ohne dass jemand auf die Idee kam, deswegen Prostitutionsstätten zu schließen!)
Nach dem heutigen Stand der Dinge ist in absehbarer Zeit jedoch wohl nicht mit einer Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu rechnen. Nachfolgende Tabelle zeigt nach Bundesländern unterschiedlich, bis wann mindestens mit einer Schließung von Prostitutionsstätten zu rechnen ist:
Anhang 1332
Ausführliche Erläuterungen, Daten, Links etc. im PDF-File.
Berlin lässt Sexarbeit unter Auflagen wieder zu
Berliner Morgenpost, Corona-Ticker vom 4.8.
Zitat:
15.36 Uhr: Senat lässt Sexarbeit mit Ausnahmen wieder zu
Nach monatelangem Verbot wegen der Corona-Pandemie wird Sexarbeit in Berlin schrittweise wieder erlaubt. Das entschied der Berliner Senat am Dienstag. Demnach dürfen sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr ab 8. August wieder angeboten werden. Das betrifft etwa Domina-Studios. Ab 1. September sollen dann unter strengen Hygieneauflagen auch sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr wieder zulässig sein, wie die Gesundheitsverwaltung mitteilte.
Im Hinblick auf die oft sehr prekäre Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern seien Lockerungen in dem Bereich „aus gesundheits-, aber auch aus frauenpolitischer Sicht“ geboten, hieß es. „Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betroffenen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen ihrer Tätigkeit nachgehen.“
Quelle: morgenpost.de
Zitat:
Prostitution in Berlin: Bald wieder erlaubt - mit Einschränkungen
Berlin: Prostitution ohne Geschlechtsverkehr wieder erlaubt
Prostitution ist in Berlin ist wieder erlaubt – allerdings nur ganz bestimmte Dienstleistungen. Geschlechtsverkehr gehört nicht dazu.
Wenige Kunden, und die, die kommen, wollen den Preis herunterhandeln: Die Corona-Beschränkungen treffen Prostituierte hart. AFPTV hat mit Frauen und einem Mann in Frankreich gesprochen.
- Der Berliner Senat hat das Verbot sexueller Dienstleistungen in Berlin teilweise gelockert
- Unter strengen Auflagen soll der Besuch von Sexarbeitenden ab September wieder möglich sein
- Was steckt hinter der Lockerung des Verbots?
Sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt waren aufgrund der Corona-Krise in Berlin wie in anderen Bundesländern seit Monaten verboten. Nun hat der Senat das Verbot teilweise gelockert. Prostitution ist ab kommenden Samstag wieder erlaubt – allerdings ohne Geschlechtsverkehr.
Im Hinblick auf die „häufig sehr prekäre Situation“ der Sexarbeitenden erscheine es geboten, auch für diesen Bereich über Lockerungsmaßnahmen nachzudenken, die ein legales Arbeiten ermöglichten, erklärte der Senat am Dienstag. Ab September sollen dann auch sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr unter strengen Auflagen wieder zulässig sein.
Lesen Sie auch: Die Not einer Domina in Zeiten der Corona-Pandemie
Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Betroffenen „aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse“ gerieten und heimlich ihrer Tätigkeit nachgingen, erklärte der Senat.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Ende Juli verstößt ein generelles Verbot sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt gegen den Gleichheitssatz. Erotische Massagen sind daher in Berlin bereits wieder erlaubt. (mbr/afp)
Quelle: morgenpost.de